Antrag 2

April 2012
An die Mitgliederversammlung des SPD-OVs Rodgau-Nord

Besserer Gesundheitsschutz durch effektivere Lebensmittelsicherheit

Der SPD-OV Rodgau-Nord fordert:
Für die Seuchenkontrolle und Lebensmittelsicherheit wird eine Bundesbehörde als zentrale Informations- und Koordinationsstelle eingerichtet. Dort sollen alle nötigen
Informationen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher bereitgestellt werden. Von dort aus sollen auch Krisen zentral bekämpft werden.

Begründung:
Die Erfahrungen der letzten Jahre bei Seuchengefahren durch die Schweine- und Vogelgrippe, den EHEC-Erreger sowie Lebensmittelskandalen durch Dioxin in Eiern und Fleisch, bei Fischen, Schweinen und Hühnern, zeigen immer wieder die gleichen Mängel im staatlichen Krisenmanagement. Auf allen Ebenen gibt es zu wenig Laborkapazitäten und Personal bei gleichzeitiger unklarer Aufgabenverteilung und Zuständigkeit
der Behörden.

Die Informationskette von Bundes- und Landesbehörden bis zu den örtlichen Ämtern funktionierte immer nur unzureichend. Das Wirrwarr um Warnmeldungen zur Gefährlichkeit von Sprossen oder Gurken auf der Suche nach dem EHEC-Erreger sind noch gut in Erinnerung. Gerade in Krisenzeiten – wie z.B. bei Epidemien ist die Einhaltung der Zuständigkeiten wichtig. Die Lebensmittelsicherheit in Deutschland ist bei der derzeitigen Aufgabenverteilung nicht gewährleistet.

– Das Robert-Koch-Institut (RKI) bewertet und analysiert Krankheiten und unterstehtdem Gesundheitsministerium.

– Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert über die Risiken der Krankheiten und Infektionen und untersteht dem Agrarministerium.

– Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit koordiniert die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Länder.

– Die Ämter der Städte und Gemeinden legen die Stichproben fest.

Seuchen und Epidemien nehmen keine Rücksicht auf diese Zuständigkeiten, die Massenmobilität transportiert die Erreger sehr schnell über Ländergrenzen hinweg und Seuchen können sich daher innerhalb von Tagen ausbreiten.

Bei der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit einer Bundesbehörde, z. B. orientiert am US-Vorbild des CDC (Zentrum für Seuchenkontrolle) wäre diese dann zuständig für die Warnung und Entwarnung der Bevölkerung zur Seuchenkontrolle und Lebensmittelsicherheit.

Weitere Behandlung:
Der Vorstand wird beauftragt, den Antrag beim UBV und Parteitag einzubringen, in der Presse und die Mandatsträger zu informieren und bei der nächsten Mitgliederversammlung
zu berichten.

Autoren: Renate Conrad, Walter Koser, Mandy Kronenberger und Sylvia Reuter-Grimm

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