Auflagen zum Haushalt durch die hessische Landesregierung

Veröffentlicht am 24.03.2014 in Landespolitik

Die bisherige Ablehnung des Haushalts der Stadt Rodgau für das Jahr 2014 wird das Stadtparlament am 31. März 2014 beschäftigen. Obwohl die Stadt Rodgau eine Reduzierung ihres Haushaltsdefizits vorgenommen hat, die weit über das hinausgeht, was im Haushaltskonsolidierungs-programm mit der Kommunal-aufsicht vereinbart wurde, wird die Genehmigung verweigert. Ursache hierfür ist die finanzielle Misswirtschaft der hessischen Landesregierung in den vergangenen Jahren.

Die Verpflichtung des Landes, ab 2016 einen neuen Kommunalen Finanzausgleich zu leisten, der den Städten, Gemeinden und Kreisen eine angemessene Finanzausstattung zur Verfügung stellt, bringt das Land in Schwierigkeiten. Angesichts leerer Kassen und der kommenden Schuldenbremse fehlt dem Land das Geld, seine Kommunen mit den notwendigen Finanzmitteln auszustatten, wie es die Verfassung des Landes Hessen vorsieht.

Die Aussage von Innenminister Peter Beuth „die aktuell positive konjunkturelle Lage mit guten Steuererträgen für die Kommunen muss genutzt werden, die Haushalte wieder in Ordnung zu bringen“, geht völlig an der Realität vorbei.

Tatsächlich ist sie als Aufruf der schwarz/grünen Landesregierung zu verstehen, die Grund- und Gewerbesteuer weiter zu erhöhen und Gebühren bis an die Schmerzgrenze auszuschöpfen.

Die Aussage des hessischen Innenministers unterstellt den Kommunen außerdem einen Schlendrian im Umgang mit den kommunalen Steuergeldern, den jeder Kommunalpolitiker strikt zurückweisen muss.

Land auf Land ab werden seit Jahren kommunale Leistungen abgebaut und Einrichtungen geschlossen. Ob Bürgerhäuser, Schwimmbäder, oder gar Bibliotheken, selbst notwendige Beratungsstellen werden geschlossen, weil die Kommunen in ihrer finanziellen Not keine Spielräume mehr besitzen, solche Leistungen aufrecht zu halten. Zu diesen freiwilligen Leistungen, die laut Innenminister „durchforstet“ werden sollen, gehört auch die wichtige Unterstützung der gesellschaftlich notwendigen Vereinslandschaft.

Diesen heute schon festzustellenden Kahlschlag im kommunalen Angebot noch weiter fortzusetzen, beschreibt der hessische Innenminister als einen „Mentalitätswandel“ im Umgang mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger. Die Konsequenz: Unsere Städte verarmen in ihrem Angebot für ihre Bürgerschaft.

Genau dies scheint von Seiten der hessischen Landesregierung auch so gewollt zu sein, denn Städte mit geringem kommunalem Angebot bedürfen auch geringerer Finanzmittel durch das Land. Dazu passt, wenn Herr Peter Beuth erklärt, dass das Land Hessen den Auflagen des Staatsgerichthofes vom 21. Mai 2013 nachkommen wird, in denen es heißt: Den Kommunen muss entsprechend ihrer Aufgaben eine angemessene Finanzausstattung zur Verfügung gestellt werden. Wer jetzt den Finanzbedarf der Kommunen durch Vorgaben bei der Haushaltsgenehmigung mit aller Macht nach unten drückt, kann ihnen ab 2016 auch einen geringeren Kommunalen Finanzausgleich zumuten. Der um 400 Mill. € pro Jahr gekürzte KFA soll offensichtlich nicht wieder aufgestockt werden, obwohl das von allen hessischen Kommunen gefordert wird. Hier zeigt sich, nach Meinung des SPD Vorsitzenden Jürgen Kaiser, dass die neue hessische Landesregierung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen die kommunalfeindliche Auffassung ihrer Vorgänger-Regierung von CDU und FDP fortsetzt.   

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