Geld versenkt im Rahmen der Umstellung auf ein neues Müllkonzept

Veröffentlicht am 23.02.2010 in Lokalpolitik

Politische Hintergründe zum Abwahlantrag der Stadträtin Ripper sowie zum Antrag auf Akteneinsicht im Bereich Müllentsorgung

Zum Abwahlantrag

Die vier Kooperationsfraktionen, bestehend aus SPD, FDP, Grüne und FWG, haben für die Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2010 sowohl einen Antrag auf Abwahl der Ersten Stadträtin Hildegard Ripper als auch einen Antrag auf Akteneinsicht in Sachen Müllentsorgung gestellt.

Laut Hessischer Gemeindeordnung kann eine Abwahl beantragt werden, wenn mehr als die Hälfte der Stadtverordneten einen Antrag hierzu unterstützen. Dies sind in Rodgau 23 Personen. Die eigentliche Abwahl muss mit einer Zweidrittel- Mehrheit erfolgen und erfordert eine Zustimmung von 30 Personen.

Der Antrag muss nicht begründet werden. Es reicht, wenn das für die Zusammenarbeit notwendige Vertrauensverhältnis dauerhaft gestört ist. Das Verhalten von Frau Ripper in den letzten Monaten hat jeder Form von Zusammenarbeit die Basis entzogen, so die Überzeugung der 23 Unterzeichner / Unterzeichenrinnen des Antrags.

Die Abwahl ist im Gegensatz zum Disziplinarverfahren eine Form der Trennung, die niemanden beschädigt, nicht die Gemeinde, die parlamentarischen Gremien aber auch nicht denjenigen, dessen Abwahl betrieben wird. Hauptamtliche Magistratsmitglieder sind Wahlbeamte und wer in ein Amt gewählt wird, muss damit rechnen, dass er auch abgewählt werden kann. Das ist zwar kein alltäglicher, aber doch normaler demokratischer Vorgang.

Mit dem Abwahlantrag soll deutlich gemacht werden, dass Frau Ripper die politische Verantwortung für das Müll- Desaster übernehmen muss, das sie in Rodgau angerichtet hat. Sie hat wiederholt gegen den ausdrücklichen Rat der Beratungsfirma gehandelt, mehrfach eindeutige Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung ignoriert und die politischen Gremien seit Monaten nur sehr schleppend, nicht umfassend und zum Teil auch nicht wahrheitsgemäß informiert.

„Eine Erste Stadträtin, die so überfordert wirkt und völlig beratungsresistent ist, kann sich die Stadt Rodgau nicht bis zum Ablauf ihrer regulären Amtszeit, Mitte 2012, leisten“, so SPD- Fraktionsvorsitzender Jürgen Kaiser für die Kooperationsfraktionen.

Zum Antrag auf Akteneinsicht

Ein Akteneinsichtsausschuss wird sich detailliert mit der juristischen und wirtschaftlichen Bewertung rund um die Umstellung des Müllentsorgungssystems, die neuen Müllgebühren und sämtliche damit zusammenhängende Angelegenheiten im Jahr 2009 befassen. Seine Aufgabe ist es, die Vorgänge nachzuvollziehen und Antworten zu finden. Antworten unter anderem darauf, warum und mit welchen Folgen die erhebliche Diskrepanz zwischen kalkuliertem und tatsächlich angefallenem Biomüll zustande kam, wer den anfänglichen Verzicht auf die 60- Liter- Tonne zu verantworten hat und welche konkreten Ergebnisse die ständigen Nachverhandlungen mit den Vertragspartnern hatten.

Weil Frau Ripper das neue System nicht wollte, hat sie vorsätzlich gegen die Empfehlungen der Beratungsfirma und gegen bindende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung verstoßen. Im Ergebnis summiert sich dieses Verhalten bis heute zu einem Defizit von etwa einer Million Euro. Sie übernimmt auch weiterhin keine Verantwortung, sondern legt für 2010 eine Gebührenanpassung vor, die einerseits rechtlich zumindest zweifelhaft ist und die andererseits auch wieder ein großes Defizit produzieren wird.

Was besonders auffällt ist der direkte Vergleich mit Rödermark. Rödermark hat genau wie Rodgau ebenfalls zum 01.01.2009 mit der gleichen Beratungsfirma das neue Müllentsorgungssystem eingeführt. Bemerkenswert ist, dass in dieser Gemeinde das neue System als „Erfolgsmodell“ bezeichnet wird, während in Rodgau unter den gleichen Ausgangsbedingungen von einem Desaster gesprochen werden muss.

Zur Änderung der Hauptsatzung

Wenn sich für die Abwahl die erforderliche Mehrheit von 30 Stimmen findet, so scheidet Frau Ripper aus dem Amt, und Stadtrat Michael Schüßler könnte im Sommer für weitere 6 Jahre gewählt werden.

Für den Fall, dass die Abwahl scheitert, hat die Kooperation einen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung gestellt. Dieser ist erforderlich, damit Schüßler – sollte Ripper im Amt bleiben – für eine weitere Amtszeit gewählt werden kann.

Nach wie vor sind die Fraktionen davon überzeugt, dass zwei Hauptamtliche, nämlich der direkt gewählte Bürgermeister und ein weiterer Dezernent, für eine Stadt wie Rodgau ausreichend sind – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass beide einen guten Job machen, sich ihrer Verantwortung für Stadt und Gemeinwesen bewusst sind und diese auch ernst nehmen.

Nach Überzeugung der Kooperationsfraktionen wäre es unverantwortlich, die politisch und administrativ gescheiterte Ripper als Erste Stadträtin im Amt zu halten und den qualifiziert zum Wohle unserer Stadt arbeitenden Stadtrat Schüßler ziehen zu lassen. Deshalb hat man sich für diesen Schritt entschieden.

Sobald Schüßler erneut als Stadtrat gewählt ist, soll die Hauptsatzung erneut verändert werden, um die Zahl der hauptamtlichen Stadträte wieder zu reduzieren. Dann würde Ripper am Ende ihrer Amtszeit ausscheiden und die Stelle würde unbesetzt bleiben.

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