Windenergie: Kabinett beschließt willkürliche Änderungen der Planungsgrundlagen

Veröffentlicht am 25.06.2012 in Presse

Das Kabinett der hessischen Landesregierung hat am Montag, dem 18. Juni Änderungen zum Landesentwicklungsplan beschlossen, so eine Meldung der Offenbach-Post vom Freitag, dem 22. Juni. Festgelegt wurden neue Kriterien zur Ermittlung von Windvorranggebieten. Bisher waren Bereiche, in denen in 140 Metern Höhe eine Windgeschwindigkeit von 5,5 Metern pro Sekunde und mehr erreicht werden, für eine wirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Nach den neuen Richtlinien soll dieser Wert auf 5,75 m/s angehoben werden. Wenn dies so umgesetzt wird, bedeutet es das „Aus“ für die Windenergie in Rodgau.

„Ein schäbiger Trick, um Windräder in der Region zu verhindern“, so der SPD-Fraktionsvorsitzender Ralf Kunert. „Was CDU-Kreisvorsitzender Frank Lortz im Kreis nicht geschafft habe, versuche er nun über die Landesregierung durchzusetzen.“

Alle bisherigen Planungen des Regionalverbands FrankfurtRheinMain wie auch die Modellrechnungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, durchgeführt vom TÜV, gehen von 5,5 Metern pro Sekunde aus.

Eine Erhöhung der Schwelle für Windvorranggebiete von 5,5 auf 5,75 Meter pro Sekunde (in 140 Meter Höhe) ist daher völlig willkürlich.

Die Landesregierung zerstört mit ihrem Beschluss ohne Not eine bisher sicher geglaubte Planungsgrundlage. Sie nimmt damit Investoren die Gelegenheit, mit den in der Region vorherrschenden Windverhältnissen einen rentablen Betrieb zu planen. Ein Betrieb, der nach den Potenzialstudien des TÜVs durchaus Aussicht auf Erfolg besitzt.

„Der Landesentwicklungsplan führt damit Gedanken an eine Energiewende ad absurdum“, so Kunert: „Da hilft nur noch ein Wechsel der Landesregierung.“

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